NUTZUNGSBEDINGUNGEN EISLAUFPLATZ LUTZMANNSBURG

1. § 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Der Eislaufplatz (Synthetikeislaufplatz, Produkt der Fa. GLICE) der Sonnentherme Lutzmannsburg-Frankenau GmbH soll der Allgemeinheit und besonders den Kindern und der Jugend zur sportlichen Ertüchtigung dienen. Die Besucher sind mit dem Eintritt zum Eislaufplatz angehalten, alle Anlagen und Einrichtungen schonend zu behandeln. Es werden Tageskarten für die einmalige Benutzung und Saisonkarten für die mehrmalige Benutzung des Eislaufplatzes ausgegeben. Saisonkarten sind vom Eröffnungstag bis zur Schließung im Frühjahr laut den aktuellen Öffnungszeiten, ersichtlich unter www.skatingpark.at, gültig. Saisonkarten und Tageskarten sind nicht übertragbar: Mit Ablauf der Frist verlieren die Karten ihre Gültigkeit. Sie werden im Falle des Missbrauchs ohne Rückvergütung eingezogen. Gelöste Karten werden nicht wieder zurückgenommen. Für verloren gegangene Karten wird kein Ersatz geleistet. Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereinsleiter für die Beachtung der Haus- und Betriebsordnung mitverantwortlich

2. § 2 ÖFFNUNGS- UND EISLAUFZEITEN

Die Öffnungs- und Eislaufzeiten und die jeweils gültigen Eintrittspreise können an den Anschlagtafeln vor Ort oder unter www.skatingpark.at ersehen werden. Für Eissportveranstaltungen kann der Eislaufplatz fallweise für den Publikumslauf gesperrt werden. Die Preise sind für jeden Besucher bindend. Eintrittskarten werden in der letzten Stunde vor Schluss nicht mehr ausgegeben. Bei Überfüllung kann der Eislaufplatz für weitere Besucher gesperrt werden. Vom Zutritt zum Eislaufplatz sind alkoholisierte Personen ausgeschlossen. Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Eis laufenden Elternteiles den Eislaufplatz benützen.

3. § 3 ALLGEMEINES VERHALTEN DER EISLAUFGÄSTE

Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere Eislaufgäste nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden. Für verlorene Gegenstände wird von Seiten der/des Veranstalter/s bzw. Betreibers keine Haftung übernommen. Die Anlagen und Einrichtungen des Eislaufplatzes sind pfleglich zu behandeln. Wer diese verunreinigt, hat ein sofort fälliges Reinigungsgeld in Höhe der tatsächlichen Kosten, mindestens aber €100,- zu bezahlen. Findet ein Eislaufgast die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so ist der Aufsichtsperson hiervon unverzüglich Kenntnis zu geben. Nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche können nicht berücksichtigt werden. Wer Sachen beschädigt, hat den entstandenen Schaden in vollem Umfang zu ersetzen. Eishockey darf nur mit Helm gespielt werden!

4. § 4 BENUTZUNG DES EISLAUFPLATZES

Jede Verunreinigung der Anlagen sowie des Eislaufplatzes muss vermieden werden. Die Eisflächen dürfen nur mit einer gültigen Eintrittskarte und mit Eislaufschuhen betreten werden. Der Zugang mit Eislaufschuhen zur Eisfläche ist nur auf den ausgelegten Gummimatten erlaubt. Es ist verboten:

  • Das Überspringen der Banden, sowie das Sitzen auf den Banden
  • Das Betreten der Eislaufflächen ohne Schlittschuhe
  • Das Rauchen auf den Eislaufflächen und in den Umkleidekabinen
  • Das Wegwerfen von Gegenständen
  • Lärmen und Pfeifen
  • Gegen die Richtung fahren

5. § 5 RAUCHVERBOT

Am gesamten Areal gilt ein Rauchverbot. Nur in den gekennzeichneten Bereichen (Außerhalb des Eislaufplatzes) darf während des Betriebes und während der Veranstaltungen geraucht werden. Für die Einhaltung des Rauchverbotes ist der Betreiber, bei Veranstaltungen der Veranstalter verantwortlich.

6. § 6 AUSSCHANK VON GETRÄNKEN

Der Getränkeausschank in Gläsern, Flaschen oder Geschirr ist untersagt. Die Mitnahme von Getränken und Speisen auf die Eisfläche ist verboten.

7. § 7 AUFSICHT

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung am Eislaufplatzgelände Sorge zu tragen. Deren Anweisungen ist daher Folge zu leisten. Besucher, die den Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht nachkommen, oder gegen die Eislaufordnung verstoßen, haben bei Aufforderung den Eislaufplatz sofort zu verlassen. Strafrechtliche Verfolgung wegen Hausfriedensbruch bleibt, sofern der Aufforderung nicht Folge geleistet wird, für jeden einzelnen Fall vorbehalten. Den vom Eislaufplatz verwiesenen Personen kann darüber hinaus der Zutritt zum Eislaufplatz zeitweise oder dauernd untersagt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Geschäftsleitung. Im Falle einer Verweisung vom Eislaufplatz wird das Eintrittsgeld nicht rückerstattet.

8. § 8 HAFTUNG

Die Benutzung des Eislaufplatzes, seiner Einrichtung und Geräte geschieht auf eigene Gefahr der Besucher. Für Personen- und Sachschäden haftet der Eislaufplatzbetreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Personals. Für Geld und Wertgegenstände (Uhren, Fotoapparate, Brillen usw.) wird jede Haftung abgelehnt. Dasselbe gilt für den Verlust von Kleidungsstücken, die nicht in verschlossenen Kleiderschränken aufbewahrt werden. Ferner sind Personen- und Sachschäden, die den Eislaufgästen durch Dritte entstehen, von der Betriebshaftung ausgenommen.

9. § 9 VERHALTEN BEI UNFÄLLEN

Jeder Eisläufer ist verpflichtet, Unfälle sofort dem Betriebspersonal zu melden, sodass die notwendigen Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden können. Am Unfall Beteiligte oder Zeugen haben sich dem Betriebspersonal für die Ermittlung der Unfallursache zur Verfügung zu stellen. Für Unfälle, die nicht durch mangelhafte Betriebsanlagen oder Betriebsführung entstehen, wird nicht gehaftet.

10. § 10 FUNDSACHEN

Fundgegenstände sind beim Kassenpersonal abzuliefern, diese werden 4 Wochen lang zur Abholung durch den Eigentümer bereitgehalten. Nach Ablauf dieser Frist werden diese dem Fundbüro der Gemeinde Lutzmannsburg übergeben.

11. § 11 WÜNSCHE UND BESCHWERDEN

Wünsche und Beschwerden sind bei der Geschäftsleitung mündlich oder schriftlich vorzubringen. Sie können auch unmittelbar an die Sonnentherme Lutzmannsburg, oder über E-Mail info@sonnentherme.at gerichtet werden.

12. § 12 SONSTIGES

Die Benutzung des Eislaufplatzes durch Schulklassen, Eislaufvereine usw. wird besonders geregelt und ist ersichtlich unter www.skatingpark.at.

Geschäftsführung der Sonnentherme Lutzmannsburg-Frankenau GmbH
Lutzmannsburg, 01.11.2022

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